Wer gilt als beruflich Pflegender?

Zu der Berufsgruppe der beruflich Pflegenden zählen:

  • Altenpflegerinnen/-pfleger
  • Kinderkrankenschwestern/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
  • Krankenschwestern/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen

 

NEU: ab sofort registrieren wir auch Praxisanleiter (RbP)

Alle Praxisanleitenden müssen innerhalb von einem Jahr, auch kalenderübergreifend an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Gesamtumfang diese Maßnahme beträgt nach Anerkennung der RbP insgesamt 24 Unterrichtsstunden, von denen höchstens 30% digital/virtuell und mindestens 70% im Rahmen einer Präsenzveranstaltung erbracht werden müssen. Mindestens 12 Stunden müssen einen berufspädagogischen Inhalt nachweisen können, es wird eine Leistungserbringung in 4 Veranstaltungen empfohlen. Bei Interesse nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf unter info@regbp.de