Donnerstag, 05. August 2010
BERLIN (4. August 2010)
– Bei den allgemeinen Berichterstattungen zum Thema „Mindestlohn in der Pflege“ konnte leicht der Eindruck entstehen, dass wir jetzt einen Mindestlohn für alle in der Pflege tätigen Personen geschaffen haben.
Weit gefehlt! Bei intensiver Lektüre der Berichte wird deutlich, dass es sich hierbei um Hilfskräfte in der Pflege handelt, die vorzugsweise im ambulanten und häuslichen Bereich der Langzeitpflege eingesetzt werden. So stellt sich natürlich die Frage, ob die pflegerische Leistung, wenn auch von Hilfskräften ausgeführt, mit einer geringeren Vergütung abgegolten werden soll. Nach langem und zähem Ringen gibt es jetzt endlich einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte: Euro 8,50 soll es künftig in der Stunde geben – ein Vergütungssatz, der in verschiedenen Regionen weit unter dem liegt, was für eine Reinigungskraft im Privathaushalt bezahlt werden muss.